Welche Schädlingsbekämpfung ist erlaubt – und welche nicht?
Bei Schädlingsbefall greifen viele Betroffene zunächst zu eigenen Maßnahmen. Doch nicht jede Form der Schädlingsbekämpfung ist rechtlich zulässig. Je nach Schädlingsart, Situation und eingesetzten Mitteln gelten gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen.
In diesem Beitrag geben wir einen verständlichen Überblick, welche Maßnahmen erlaubt sind, wo rechtliche Grenzen bestehen und wann professionelle Schädlingsbekämpfung notwendig oder sogar vorgeschrieben ist.
Grundsätzliches: Schädlingsbekämpfung unterliegt Regeln
Schädlingsbekämpfung betrifft nicht nur den eigenen Haushalt, sondern häufig auch:
den Gesundheitsschutz
den Umwelt- und Artenschutz
die Sicherheit anderer Personen
Deshalb ist der Einsatz bestimmter Mittel und Methoden gesetzlich geregelt und nicht beliebig erlaubt.
Welche Maßnahmen sind grundsätzlich erlaubt?
In vielen Fällen sind einfache, risikoarme Maßnahmen zulässig, zum Beispiel:
hygienische Maßnahmen (Reinigung, Entsorgung von Nahrungsquellen)
bauliche Maßnahmen (Abdichten von Zugängen)
mechanische Fallen, sofern sie sachgerecht eingesetzt werden
vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Befall
-> Wichtig:
Auch erlaubte Maßnahmen müssen tierschutz- und sicherheitskonform erfolgen.
Welche Schädlingsbekämpfung ist nicht erlaubt?
Nicht zulässig oder stark eingeschränkt sind unter anderem:
der Einsatz nicht zugelassener Gifte oder Wirkstoffe
unsachgemäße Ausbringung von Ködern
Maßnahmen, die Menschen, Haustiere oder Umwelt gefährden
das Töten oder Entfernen geschützter Tierarten
eigenständige Bekämpfung in sensiblen Bereichen (z. B. Lebensmittelbetriebe)
Besonders bei Wildtieren und Insekten gelten strenge gesetzliche Schutzvorschriften.
Sonderfall: Geschützte Tiere (z. B. Wespen, Vögel)
Viele Tierarten stehen unter besonderem Schutz. Dazu zählen unter anderem:
Wespen und Hornissen
bestimmte Vogelarten
Fledermäuse
Hier sind eigenständige Maßnahmen oft verboten oder genehmigungspflichtig.
Zuwiderhandlungen können Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wann ist professionelle Schädlingsbekämpfung notwendig?
Professionelle Unterstützung ist insbesondere dann erforderlich, wenn:
gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen
geschützte Tierarten betroffen sind
gesundheitliche Risiken bestehen
gewerbliche oder öffentliche Bereiche betroffen sind
Unsicherheit über zulässige Maßnahmen besteht
Fachbetriebe kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und setzen zugelassene, sichere Verfahren ein.
Häufige rechtliche Fehler bei Eigenmaßnahmen
Zu den häufigsten Fehlern zählen:
Einsatz ungeeigneter Mittel aus dem Handel
fehlende Kenntnis über Schutzstatus bestimmter Tiere
unzureichende Absicherung von Ködern
fehlende Dokumentation in gewerblichen Bereichen
Diese Fehler können rechtliche und gesundheitliche Folgen haben.
FAQ – Häufige Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder zum Ablauf?
Hier finden Sie Antworten auf häufige Anliegen unserer Kundinnen und Kunden.
Darf ich Schädlingsbekämpfung selbst durchführen?
In einfachen Fällen ja – sofern keine geschützten Arten betroffen sind und zugelassene Mittel verwendet werden.
Sind frei verkäufliche Mittel immer erlaubt?
Nicht automatisch. Auch frei verkäufliche Produkte müssen sachgerecht eingesetzt werden.
Was droht bei verbotenen Maßnahmen?
Je nach Verstoß drohen Bußgelder, Haftungsfragen oder rechtliche Konsequenzen.
Gilt das auch für Privatgrundstücke?
Ja. Auch auf privatem Grund gelten Umwelt- und Tierschutzvorschriften.
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